
Billigflüge bei Donavia
6. Juni 2014
Meine Lieblingsstadt
8. Juni 2014Einen wunderschönen Sonntag wünschen wir euch aus dem sonnigen Indonesien! Das Wetter ist wie jeden Tag einfach nur herrlich und die Sonne scheint gnadenlos.
Unsere Kollegen sind wie jeden Tag meistens am Strand und genießen die sonnenreichen Tage, die hohen Wellen und das ultimative Surffeeling! Meistens ist stets ein kühles Bier in der Hand, oder es wird ein richtig guter Cocktail getrunken. Dies ist meistens alles sehr wunderschön und kann durchaus genossen werden. Doch wie schnell gerät man in die Gefahr einer Alkoholsucht zu erlangen? Und wie verhält sich diese Gefahr bezüglich des Arbeitgebers in der Heimat?
Wie sieht es anschließend bei der alltäglichen Arbeit in der Heimat aus? Es können sehr oft verschiedene Komplikationen mit dem Arbeitgeber entstehenden und dadurch ist das fehlende Urlaubsfeeling in der Regel sehr wünschenswert.
Unter anderem kann es vereinzelt vorkommen, dass die Probleme nicht bei dem Arbeitgeber liegen, sondern bei einem selbst, zum Beispiel durch verschiedene Alkoholprobleme, oder anderweitige Komplikationen und die Kündigung gelangt schneller in den eigenen Briefkasten als gedacht.
Daher haben wir euch diesbezüglich informative Berichte herausgesucht und etwas recherchiert, damit ihr nicht hilflos vor eurem Arbeitgeber mit einigen Problemen steht und stattdessen eure alltägliche Tätigkeit seriös und in vollster Zufriedenheit für den Arbeitgeber durchführen könnt.
Sollten beide Parteien stets zufrieden sein, so ist das Arbeitsverhältnis wesentlich entspannter und einem genüsslichen Urlaub und sogar einem hohen Urlaubsgeld steht meistens nichts mehr im Wege.
Daher Listen wir euch nun einige wichtige Faktoren auf, welche ihr stets bei eurem alltäglichen Job beachten solltet, damit es zu keinerlei Problemen für beide Parteien kommen kann.
Denn unter anderem kann Alkoholsucht bei fehlender Entwöhnungsbereitschaft eine Kündigung rechtfertigen!
Die Kanzlei JuS Schloms und Partner aus Augsburg konnte eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts erwirken, die wichtige Rechtsfragen rund um eine Kündigung wegen Alkoholsucht klärte. In seiner jetzt auch mit Urteilsgründen veröffentlichten Entscheidung vom 20.03.2014 mit dem Aktenzeichen 2 AZR 565/12 gab das Bundesarbeitsgericht folgende Orientierungssätze:
„1. Eine Kündigung kann durch Gründe in der Person des Arbeitnehmers bedingt sein, wenn zum Kündigungszeitpunkt die Prognose gerechtfertigt ist, der Arbeitnehmer biete aufgrund einer Alkoholerkrankung dauerhaft nicht die Gewähr, seine vertraglich geschuldete Tätigkeit ordnungsgemäß zu erbringen. Für die anzustellende Prognose kommt es entscheidend darauf an, ob die Bereitschaft des Arbeitnehmers besteht, eine Entziehungskur oder Therapie durchzuführen. Lehnt er dies ab, kann in aller Regel davon ausgegangen werden, dass er von seiner Alkoholabhängigkeit in absehbarer Zeit nicht geheilt wird.
2. Eine Alkoholerkrankung berechtigt den Arbeitgeber nicht nur dann zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses, wenn sie mit beträchtlichen Fehlzeiten des Arbeitnehmers einhergeht. Eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen kann sich auch daraus ergeben, dass die Verrichtung der vertraglich geschuldeten Tätigkeit mit einer beachtlichen Selbst- und Fremdgefährdung des Arbeitnehmers oder dritter Personen verbunden ist und der Arbeitnehmer mangels Fähigkeit zur Alkoholabstinenz nicht die erforderliche Gewähr dafür bietet, bei seiner Arbeitsleistung einschlägige Unfallverhütungsvorschriften ausnahmslos zu beachten.“
Entscheidend war im vorliegenden Fall, dass der betroffene Arbeitnehmer nicht gewillt war, seine Alkoholsucht in den Griff zu bekommen. Das Bundesarbeitsgericht ließ es genügen, dass mangels anderweitiger geeigneter Arbeitsplätze nicht erst konkrete Vorfälle oder Unfälle eingetreten sein mussten, sondern die erhebliche Selbst- und Fremdgefährdung anderer ausreichte.
Der Autor, Rechtsanwalt Stefan Klaus, ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Wirtschaftsmediator (BMWA). Als Partner leitet er das arbeitsrechtliche Team der Kanzlei Jus Rechtsanwälte Schloms und Partner in Augsburg und befasst sich mit allen innerbetrieblichen Konfliktlagen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Diesen hilfreichen Rechtsanwalt könnt ihr unter der unten aufgelisteten Anschrift kontaktieren und für jeglichen Rat konsultieren.
Rechtsanwalt Augsburg
Stefan Klaus
Fachanwalt Für Arbeitsrecht und Wirtschaftsmediator (BMWA)
JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner
Ulrichsplatz 12, 86150 Augsburg
Tel.: 0821/34660-86
www.jus-kanzlei.de
Wir hoffen, dass Ihr euren Urlaub stets genießen könnt und dadurch keinerlei Probleme in der Heimat bei dem jeweiligen Arbeitgeber entstehen.
Das gesamte Team von der Strandmuschel wünscht euch allen einen sonnigen und erholsamen Sonntag! Unsere Jungs werden heute noch ein wenig an den Strand gehen und dort ein kleines Barbecue mit verschiedenen indonesischen Freunden durchführen!
Wir lassen euch demnächst wieder Neuigkeiten auf unserem Blog zurück!