
Preiswerte Hotels in Berlin
4. September 2014
Wichtiges über den Flughafen Brüssel
4. September 2014Die EU hat entschieden, dass Bahnunternehmen ihren Kunden fünfundzwanzig Prozent des Fahrpreises bei einer Verspätung ab einer Stunde und die Hälfte des Preises bei einer Verspätung ab zwei Stunden erstatten müssen. Teilweise teilen die Zugbegleiter die entsprechenden Antragsformulare bereits im Zug aus, ansonsten können diese auch über das Internet ausgedruckt werden. Auffällig ist allerdings, wie kompliziert die Formulare gestaltet sind. Neben anderen Informationen muss der Kunde die Zugnummer nicht nur des verspäteten Zuges, sondern auch die des verpassten Anschlusszuges und der Ausweichverbindung angeben. Diese Informationen lassen sich über die Homepage der Bahn beziehen, besonders ältere und im Umgang mit Formularen wenig geübte Reisende verzichten aber auf Grund der Kompliziertheit des Formulars auf die ihnen zustehende Fahrpreiserstattung. Der Eindruck, dass die Bahn ein sehr umständliches Formular nutzt, um den tatsächlich zu erstattenden Betrag zu senken, drängt sich auf.