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12. Juni 2015Staatsgewalt Monarchie
Der Begriff Monarchie stammt aus den griechischen Worten „ein“ und „herrschen“ und bedeutet Alleinherrschaft. Das Staatsoberhaupt der Monarchie ist ein gekrönter Monarch, das heißt ein Adliger. Dieser herrscht meist auf Lebenszeit, wobei der Herrschaftsanspruch in der Thronfolgeordnung (Dynastie) vererbt wird.
Die Monarchie wird aufgeteilt in uneingeschränkte Monarchie und beschränkte Monarchie.
Zur uneingeschränkten Monarchie zählt die absolute Monarchie. In dieser Form liegt der Anspruch auf die alleinige Staatsgewalt beim Monarchen. Der Monarch ist in diesem Fall vom Gesetz losgelöst und untersteht den Gesetzen, die er beschließt nicht. Das beste Beispiel hierfür ist der Sonnenkönig Ludwig XIV von Frankreich. Der absolute Machtanspruch ist jedoch auf Dauer nicht gegen den Adel und das Bürgertum durchzusetzen. Ein heutiges Beispiel für eine absolute Monarchie ist der Vatikanstaat.
Monarchie einfach erklärt
Zu den beschränkten Formen der Monarchie gehören die konstitutionelle und die parlamentarische Monarchie.
Bei der konstitutionellen Monarchie ist die Macht des Staatsoberhauptes durch die Verfassung begrenzt. Die Regierung wird jedoch weiterhin vom Monarchen gelenkt und ist damit von ihm abhängig, das heißt er kann die Regierung absetzen. Ein Beispiel hierfür ist das deutsche Kaiserreich (1871-1918).
Was ist eine Monarchie?
Die parlamentarische Monarchie hat der Monarch nicht die Möglichkeit die Regierung abzusetzen. Die Staatsgeschäfte werden fast ausschließlich vom Parlament und der Regierung geführt. Der Monarch besitzt zumeist nur noch repräsentative Aufgaben, das heißt er vertritt sein Land nach innen und außen. Diese Staatsform gibt es beispielsweise in Großbritannien, Schweden oder Belgien. Parlamentarische Monarchien besitzen immer auch ein Parlamentarisches Regierungssystem: Der Regierungschef oder auch die anderen Regierungsmitglieder werden offiziell oder de facto vom Parlament gewählt und sind von dessen Vertrauen abhängig.